2026 und 2027 sollten Sie Solarstrom nicht mehr nur über den Anlagenpreis beurteilen. Rücklieferung, lokale Gemeinschaften, Förderweg und Netzrolle gehören in dieselbe Projektprüfung.
Das Wichtigste vorab
Der Tarif für bezogenen Strom ist nicht automatisch der Preis, den der Netzbetreiber für eingespeisten Solarstrom vergütet.
Vertragsdatum, Inbetriebnahme, aktuelle Verordnung und Netzbetreiber beeinflussen, welche Regel im Projekt angewendet wird.
Gebäude, Netzebene, Messung, Teilnehmer und verantwortliche Stelle entscheiden, welches Modell überhaupt passt.
Ab 100 kW kommen zusätzliche Förder- und Winterstromfragen hinzu; die offizielle Pronovo-Prüfung gehört vor die Investitionsentscheidung.
Welche Frage gehört wann auf den Tisch?
Die Zeitachse ist eine redaktionelle Orientierung. Sie ersetzt weder die aktuelle Verfügung noch die Auskunft von Netzbetreiber und Förderstelle.
| Zeitraum | Thema | Prüffrage |
|---|---|---|
| 2026 | Rücklieferung | Bezugstarif, Rücklieferung und gesetzliche Bezugspunkte getrennt prüfen; Datenstand in der Offerte nennen. |
| 2026 | LEG, ZEV, vZEV | Gebäude, Netzanschluss, Messung, Teilnehmer und Verantwortlichkeit vor dem Modellvergleich klären. |
| 2026/27 | Förderweg | Leistung, Bauart, Eigenverbrauch und Inbetriebnahme mit BFE und Pronovo abgleichen. |
| 2027 | Regelwechsel | Verwendete Abnahme- und Vergütungsannahmen datieren und bei Vertragsabschluss erneut bestätigen. |
Datenstand: 17. August 2026. Für die aktuelle Einordnung siehe die offiziellen Quellen am Seitenende.
ZEV, vZEV oder LEG zuerst besprechen?
Wählen Sie die groben Projektmerkmale. Das Ergebnis ist eine Gesprächshilfe für Netzbetreiber und Fachplanung, keine rechtliche Einzelfallentscheidung.
Wählen Sie die Projektmerkmale; danach erscheint eine strukturierte Gesprächsagenda.
Offizielle Ausgangspunkte: Pronovo-Factsheet zu LEG, ZEV und vZEV sowie ElCom-FAQ zur Grundversorgung.
1. Die vier Fragen hinter einem Solarstrom-Projekt
Bei einer neuen Anlage werden oft vier verschiedene Dinge vermischt: eigener Verbrauch, Strombezug aus dem Netz, Rücklieferung von Überschuss und lokale Weitergabe an andere Verbrauchsstellen. Jede dieser Bewegungen kann eine andere Preis- oder Vertragslogik haben. Eine belastbare Offerte zeigt deshalb nicht nur kWp und Jahresproduktion, sondern auch, welche Energiemengen wie bewertet werden.
Starten Sie mit einer einfachen Energiebilanz: Wie viel wird voraussichtlich direkt im Gebäude genutzt, wie viel geht in Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto, und welcher Rest wird zurückgeliefert oder geteilt? Lassen Sie dieselbe Bilanz für eine Variante ohne Speicher und für eine Variante mit Speicher rechnen. So sehen Sie, ob eine Investition tatsächlich Eigenverbrauch erhöht oder nur die Technik vergrössert.
2. Rückliefervergütung 2026 richtig lesen
Für die Rücklieferung gilt nicht einfach der Haushaltsstrompreis Ihrer Gemeinde. Entscheidend sind Netzbetreiber, anwendbare gesetzliche Mindestvergütung, Produkt- und Messmodell sowie eine allfällige Vereinbarung zwischen Produzent und Netzbetreiber. Die ElCom beschreibt die Grundsätze und verweist für Tarife auf die zuständige Stelle; die konkrete Offerte muss zeigen, welche Annahme verwendet wird.
Wenn kein eigener Vertrag oder keine abweichende Vereinbarung greift, kann ab 2026 der BFE-Referenzmarktpreis als gesetzlicher Bezugspunkt relevant sein. Vergleichen Sie deshalb in der Wirtschaftlichkeitsrechnung mindestens ein konservatives, ein aktuelles und – sofern begründet – ein alternatives Vergütungsszenario. Eine einzelne Rücklieferzahl ohne Quelle ist keine sichere Amortisationsgrundlage.
3. 2027 nicht mit einer pauschalen Prognose bewerben
Für 2027 sollten Sie die im Projekt verwendete Regel ausdrücklich datieren. Energieverordnungen, Abnahmebedingungen, Marktpreise und Förderinstrumente können angepasst werden. Der Bundesrat hat 2026 Änderungen an einschlägigen Verordnungen beschlossen; welche Regel in Ihrem Projekt greift, hängt vom massgebenden Zeitpunkt und vom aktuellen Vollzug ab.
Bitten Sie Anbieter darum, 2026 und 2027 nicht in einer einzigen Wirtschaftlichkeitszahl zu verstecken. Eine gute Offerte nennt Datenstand, angenommene Rücklieferung, Eigenverbrauch, Förderstatus, Preisänderungsrisiko und die Person, die Netz- oder Förderfragen abklärt. Damit können Sie eine spätere Änderung nachvollziehen, statt eine alte Verkaufsrechnung nachzubauen.
4. LEG, ZEV und vZEV als Projektmodelle vergleichen
Ein ZEV ist typischerweise eine gemeinsame Eigenverbrauchsstruktur in einem zulässigen Gebäudekontext. Der vZEV nutzt eine virtuelle Struktur und bringt eigene Anforderungen an Messung, Netz und Abrechnung mit. Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) richtet sich an lokale Teilnehmer innerhalb der geltenden Netzbedingungen. Die Namen allein beantworten nicht, welches Modell für ein Areal funktioniert.
Prüfen Sie zuerst Eigentum, Netzanschlusspunkte, Gebäudegrenzen, Teilnehmer, Messkonzept, Verantwortlichkeit und Abrechnung. Erst danach lohnt sich der Vergleich von Eigenverbrauch, Netznutzung, Administration und möglichem lokalen Tarif. Das untenstehende Auswahlwerkzeug ist eine Gesprächshilfe; die verbindliche Einordnung muss der Netzbetreiber beziehungsweise die zuständige Fachstelle bestätigen.
5. Winterstrom und Grossanlagen früh abklären
Bei Anlagen ab 100 kW können zusätzliche Fragen zur Einmalvergütung und zum Winterstrombonus relevant werden. Die Voraussetzungen hängen nicht nur von der installierten Leistung ab, sondern auch vom Projekt und den offiziellen Bedingungen. Eine grosse Dachfläche sollte deshalb nicht zuerst mit einer pauschalen Bonuszahl beworben werden.
Fordern Sie bei Grossanlagen eine separate Winterproduktion, eine klare Mess- und Abgrenzungslogik sowie eine schriftliche Förderannahme. Die Pronovo-FAQ ist die bessere Grundlage als ein Rechner ohne Datenstand. Wenn ein Beitrag noch nicht verfügt oder zugesichert ist, muss er in der Offerte als Annahme gekennzeichnet bleiben.
6. Die 2026/2027-Checkliste für Ihre Offerte
Lassen Sie sich die Rechts- und Datenbasis auf einer Seite zusammenfassen: Inbetriebnahme, Leistungsklasse, Eigenverbrauchsmodell, Netzbetreiber, Messung, Rücklieferannahme, Förderprogramm, Datenstand und offene Abklärungen. Diese Seite ist besonders wertvoll, wenn mehrere Gebäude oder eine Gemeinschaft beteiligt sind.
Ein sauberer Vergleich stellt danach zwei oder drei technische Varianten nebeneinander. Prüfen Sie nicht nur die prognostizierte Rendite, sondern auch die Folgen eines niedrigeren Eigenverbrauchs, einer geänderten Rücklieferung, eines fehlenden Bonus und zusätzlicher Mess- oder Abrechnungskosten. So wird aus einer Regeländerung eine planbare Szenariofrage.
Offizielle Quellen und Datenstand
Regeln, Tarife, Förderbedingungen und Dachdaten können sich ändern. Nutzen Sie die folgenden Behördenquellen für die aktuelle Prüfung und speichern Sie den Datenstand mit Ihrer Offerte.
Häufige Fragen
Ist der Haushaltsstromtarif auch mein Rückliefertarif?
Nein. Bezugstarif und Vergütung für eingespeisten Solarstrom müssen getrennt geprüft und in der Offerte separat ausgewiesen werden.
Was ändert sich 2027?
Regeln und Vollzug können angepasst werden. Entscheidend sind Datenstand, Inbetriebnahme, anwendbare Verordnung und die aktuelle Auskunft des Netzbetreibers.
Wann ist eine LEG interessant?
Eine LEG kommt als Prüffall infrage, wenn mehrere lokale Verbrauchsstellen Solarstrom innerhalb der geltenden Netz- und Messbedingungen teilen könnten.
Gilt der Winterstrombonus für jede Anlage?
Nein. Bei Anlagen ab 100 kW müssen die konkreten Pronovo-Voraussetzungen und der Förderweg geprüft werden.
Wer bestätigt das passende Modell?
Netzbetreiber, Mess- und Abrechnungsstelle sowie die zuständige Förderstelle müssen die konkrete Projektstruktur bestätigen.

