Der richtige Rückliefertarif beginnt bei Gemeinde und Netzbetreiber. Diese Seite zeigt die offizielle Prüfreihenfolge und einen kleinen, datierten ElCom-Snapshot – keine pauschale Einspeisevergütung für die ganze Schweiz.
Das Wichtigste vorab
Eine Postleitzahl oder Gemeinde führt zur zuständigen Netz- und Tarifstelle; dieselbe Region kann mehrere Betreiber haben.
Die Beispiele auf dieser Seite sind Verbrauchstarife und nicht automatisch Rückliefervergütungen.
2026-Tarife, Referenzmarktpreis, Mindestvergütung und Vereinbarungen gehören mit Datum in die Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Messung, Zähler, Abrechnung, Wechsel des Modells und mögliche Gebühren müssen in die Offerte.
Gemeinde oder Netzbetreiber schnell finden
Diese kleine Tabelle enthält acht geprüfte Startpunkte aus dem offiziellen 2026-Datensatz. Die Zahl ist der gesamte H4-Standard-Verbrauchstarif in Rappen pro Kilowattstunde – ausdrücklich kein Rückliefertarif.
8 von 8 Snapshot-Zeilen sichtbar · Datenstand 17. August 2026
| Gemeinde | Netzbetreiber | Kategorie | Gesamttarif |
|---|---|---|---|
| Aarau | Eniwa AG | H4 · Standard | 27.173 Rp./kWh |
| Basel | IWB Industrielle Werke Basel | H4 · Standard | 33.250 Rp./kWh |
| Bern | Energie Wasser Bern | H4 · Standard | 33.260 Rp./kWh |
| Biel/Bienne | Energie Service Biel/Bienne (ESB) | H4 · Standard | 29.536 Rp./kWh |
| Luzern | CKW AG | H4 · Standard | 26.203 Rp./kWh |
| St. Gallen | St.Galler Stadtwerke | H4 · Standard | 30.590 Rp./kWh |
| Winterthur | Stadtwerk Winterthur | H4 · Standard | 30.482 Rp./kWh |
| Zürich | Elektrizitätswerk der Stadt Zürich | H4 · Standard | 24.758 Rp./kWh |
Für die vollständige Suche nach Gemeinde, Betreiber, Kategorie und Produkt nutzen Sie das offizielle ElCom-Portal. Prüfen Sie die Rücklieferung separat.
1. Warum es keinen einheitlichen Schweizer Rückliefertarif gibt
Solarstrom wird in der Schweiz in einem lokalen Netzkontext eingespeist. Der zuständige Netzbetreiber, die anwendbaren gesetzlichen Regeln, die Anlagegrösse, der Eigenverbrauch und eine allfällige Vereinbarung können die Abrechnung beeinflussen. Darum ist eine nationale Liste mit nur einem Wert pro Kilowattstunde für ein konkretes Gebäude nicht belastbar.
Die erste Frage lautet nicht „Wie hoch ist der Tarif?“, sondern „Wer nimmt den Strom an und unter welchen Bedingungen?“. Suchen Sie die Gemeinde im offiziellen ElCom-Verzeichnis, öffnen Sie die Tarif- und Netzbetreiberinformation und lassen Sie die Rücklieferkondition für Ihre Anlage schriftlich bestätigen. Erst dann sollte der Wert in eine Rendite- oder Amortisationsrechnung einfliessen.
2. Der ElCom-Snapshot als Startpunkt, nicht als Offerte
Die folgende Tabelle enthält acht repräsentative Gemeinden aus dem offiziellen ElCom-Datensatz 2026. Der Wert ist die gesamte Standard-Verbrauchskategorie H4 in Rappen pro Kilowattstunde und zeigt, wie stark sich lokale Stromkosten unterscheiden können. Er ist ausdrücklich kein Rückliefertarif und ersetzt keine Auskunft für Ihre Anlage.
Die Tabelle ist absichtlich klein und datiert. Für eine vollständige Gemeindeabfrage nutzen Sie das offizielle ElCom-Portal. So bleibt sichtbar, wann die Daten abgefragt wurden und welche Kategorie verglichen wird. Ein dauerhaft verlässlicher Rechner müsste den offiziellen Datensatz regelmässig neu importieren und jede Kategorie, Produktart und Gemeinde sauber abbilden.
3. Was in eine Rücklieferrechnung gehört
Trennen Sie mindestens Jahresproduktion, Direktverbrauch, Batteriespeicher, lokale Lieferung, Netzeinspeisung und Restbezug. Für jede Energiemenge gehört eine eigene Preisannahme in die Rechnung. Zusätzlich sollten Mess- und Abrechnungskosten, mögliche Netzverstärkung, Förderbeiträge und Steuern separat bleiben.
Rechnen Sie nicht nur den günstigsten Fall. Eine belastbare Offerte zeigt mindestens ein Szenario mit tieferer Rücklieferung, höherem Eigenverbrauch und geänderter Tarifannahme. So sehen Sie, ob das Projekt auch dann tragfähig bleibt, wenn ein aktueller Wert nicht über die gesamte Lebensdauer der Anlage gilt.
4. Lokales Teilen verändert die Frage
Bei ZEV, vZEV oder LEG wird nicht nur überschüssiger Strom ins öffentliche Netz abgegeben. Lokale Verbrauchsstellen, interne oder virtuelle Messung, Abrechnung, Teilnehmerwechsel und Verantwortlichkeiten werden Teil des Projekts. Das kann den Eigenverbrauch erhöhen, bringt aber zusätzliche Organisation und technische Abhängigkeiten.
Vergleichen Sie daher eine einfache Einspeisevariante mit einer Gemeinschaftsvariante. Fragen Sie, wer Messgeräte, Abrechnung, Datenschutz, Ausfälle und Zahlungsausfälle übernimmt. Ein rechnerisch höherer Eigenverbrauch ist nur dann praktisch wertvoll, wenn die Struktur verständlich betrieben und vertraglich abgesichert werden kann.
5. Die fünf Fragen an den Netzbetreiber
Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben, bevor Sie die Vergütung in eine Offerte übernehmen. Besonders wichtig sind: Welche Rücklieferregel gilt für die Leistungsklasse? Welcher Preis oder welche Formel wird verwendet? Wie wird gemessen und abgerechnet? Welche Fristen und Meldungen gelten? Welche Vereinbarung ist bei einem Gemeinschaftsmodell nötig?
Wenn sich die Antwort auf eine gesetzliche Mindestvergütung oder einen Referenzmarktpreis bezieht, speichern Sie die verwendete Quelle und das Datum. Bei einer individuellen Vereinbarung gehört der Vertrag oder die Bestätigung in die Projektmappe. So kann ein späterer Anbieterwechsel nachvollziehbar bewertet werden.
Offizielle Quellen und Datenstand
Regeln, Tarife, Förderbedingungen und Dachdaten können sich ändern. Nutzen Sie die folgenden Behördenquellen für die aktuelle Prüfung und speichern Sie den Datenstand mit Ihrer Offerte.
Häufige Fragen
Sind die Tabellenwerte Rückliefertarife?
Nein. Es sind H4-Standard-Verbrauchstarife aus einem kleinen ElCom-Snapshot 2026. Rücklieferung muss separat beim Netzbetreiber geprüft werden.
Wie finde ich meinen Netzbetreiber?
Nutzen Sie das offizielle ElCom-Strompreisportal nach Gemeinde und öffnen Sie danach die Angaben des zuständigen Betreibers.
Gilt der Tarif für die gesamte Lebensdauer?
Nicht automatisch. Tarif, Rechtsgrundlage, Marktpreis und Vereinbarung können sich ändern und sollten mit Datenstand dokumentiert werden.
Was muss die Solarofferte ausweisen?
Produktion, Eigenverbrauch, Rücklieferung, angenommene Preise, Mess- und Abrechnungskosten sowie offene Netzabklärungen sollten getrennt sichtbar sein.

