Das Wichtigste vorab
Der zuständige Verteilnetzbetreiber prüft Anlage, Anschluss und Messkonzept vor der Einspeisung.
Bei grösseren Anlagen kann eine Verstärkung oder eine technische Begrenzung nötig werden.
Tarif, Abnahmebedingungen und Herkunftsnachweise gehören separat geprüft.
ZEV, vZEV und seit 2026 LEG eröffnen unterschiedliche Modelle zum Teilen von Solarstrom.
1. Der Weg vom Projekt zum Netz
Vor dem Bau reicht der Planer oder Installateur die technischen Angaben beim lokalen Verteilnetzbetreiber ein. Dazu gehören typischerweise Leistung, Wechselrichter, Schutzkonzept und vorgesehene Einspeisung. Der Netzbetreiber beurteilt, ob der Anschluss in dieser Form möglich ist und welches Messkonzept gilt.
Planen Sie für diese Prüfung ausreichend Zeit ein. Die Installation auf dem Dach kann schnell gehen, doch Zählerwechsel, Netzfreigabe und Administration bestimmen oft den tatsächlichen Termin der Inbetriebnahme. Die Offerte sollte klar nennen, wer welche Unterlagen einreicht.
2. Netzkapazität ist lokal
Ob ein Quartier viel zusätzliche Solarleistung aufnehmen kann, hängt von Leitungen, Transformatoren, Spannung und bereits angeschlossenen Anlagen ab. Eine Aussage für die ganze Schweiz hilft daher wenig; verbindlich ist die Prüfung am konkreten Anschluss.
Bei Engpässen kommen Netzverstärkung, Anpassungen am Hausanschluss oder eine Begrenzung der Einspeiseleistung infrage. Lassen Sie Kosten, Zuständigkeit und mögliche Auswirkungen auf den Ertrag vor Vertragsabschluss klären.
3. Rückliefervergütung seit 2026
Überschüssiger Solarstrom wird dem lokalen Netzbetreiber angeboten oder anderweitig vermarktet. Nach den von ElCom erläuterten Regeln gilt seit 1. Januar 2026 ohne anderweitige Einigung eine Vergütung auf Basis des Referenzmarktpreises; zusätzlich bestehen gesetzliche Mindestvergütungen für bestimmte Anlagenkategorien.
Tarife können sich ändern und unterscheiden sich nach Situation. Prüfen Sie Energiepreis, Vergütung für Herkunftsnachweise, Abrechnungsrhythmus und Vertragsdauer getrennt. Für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sind konservative Szenarien sinnvoller als ein dauerhaft hoher Einspeisetarif.
4. Eigenverbrauch und gemeinschaftliche Modelle
Direkter Eigenverbrauch vermeidet den Bezug von Netzstrom und ist deshalb wirtschaftlich anders zu bewerten als die Rücklieferung. Bei Mehrfamilienhäusern ermöglicht ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch die gemeinsame Nutzung hinter einem Messpunkt. Der virtuelle ZEV kann dafür Teile der bestehenden Anschluss- und Messinfrastruktur einbeziehen.
Seit 2026 ergänzt die lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG die Möglichkeiten für lokalen Stromhandel innerhalb der gesetzlichen Netzgrenzen. Abrechnung, Teilnahme, Netzebene und Preisgestaltung benötigen jedoch eine passende Organisation. Prüfen Sie früh, welches Modell zum Gebäude und zum lokalen Netzbetreiber passt.
5. Was in der Offerte stehen sollte
Verlangen Sie die Zuständigkeit für Anschlussgesuch, Installationsanzeige, Zählerbestellung, Sicherheitsnachweis und Abschlussmeldung. Auch Gebühren und provisorische Annahmen zur Netzverstärkung sollten sichtbar sein.
Die Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte Eigenverbrauch, Rücklieferung und allfällige Begrenzungen getrennt ausweisen. Damit können Sie Tarife später aktualisieren, ohne die gesamte Kalkulation neu aufzubauen.
Offizielle Quellen und Vertiefung
Regeln, Tarife und technische Anforderungen können sich ändern oder lokal unterscheiden. Prüfen Sie die aktuelle Situation für Ihr Gebäude und Ihren Netzbetreiber.

